ADDISON | Mehrwertsteuersenkung 2020 – Konjunkturpaket
Auswirkungen der zeitlich befristeten Steuersätze im Rechnungswesen für Steuerberater
Sie lernen in diesem Seminar, wie Sie die Umstellung des Mehrwertsteuersatzes mit einem möglichst geringen Umstellungsaufwand sicher durchführen.
- Umstellungsablauf anhand von Checklisten bei Verwendung von Standardkontenrahmen
- Umstellungsablauf bei Verwendung von individuellen Kontenrahmen
- Erläuterung der Grundlogik – Umstellung Standardkontenrahmen
- Wirkungsweise bestehender Steuerschlüssel, welche an die Mehrwertsteuersenkung angepasst wurden
- Welche Steuerschüssel (Standardkontenrahmen) sind von der Änderung betroffen?
- Wie aktualisieren Sie Ihre Modellkontenrahmen?
- Wie werden Ihre Standard Mandantenkonten aktualisiert?
- Was müssen Sie bei individualisierte Mandantenkonten anpassen?
- Verbuchung von Rechnungen ab Juli 2020 mit den aktuell gültigen Steuersätzen
- Verbuchung von Rechnungen ab Juli 2020 mit den bisherigen Steuersätzen
- Zahlungsbuchungen mit Skonto von Rechnungen aus dem Zeitraum vor Juli 2020
- Welche Stammdaten müssen Sie ggf. außer Sachkonten und Steuerschlüssel anpassen?
- Scannen-Buchen-Archivieren (SBA): Aktualisierung
- Anlagenbuchhaltung: Einführung der degressiven Abschreibungsmethode für die Steuerjahre 2020/2021
- ADDISON OneClick-Portal/ADDISON SMART Connect: Anpassung der Kontensteuerung für die Verbuchung von Belegen aus dem ADDISON OneClick-Portal
- ADDISON OneClick-Portal/Kassen- und Rechnungsbuch: Belege mit gesenkten Steuersätzen erfassen
Teilnehmerkreis
Das Webinar richtet sich an Anwender*innen der ADDISON Finanzbuchhaltung.
Fachliche Voraussetzung
Grundkenntnisse in der ADDISON Finanzbuchhaltung
Technische Voraussetzung
Internetzugang
Lautsprecher bzw. Headset
oder Telefon
Erfahrender Kundenbetreuer für die ADDISON-Software aus dem Bereich Finanzbuchhaltung
Webinar für Steuerberater:
Eine Maßnahme des Corona-Konjunkturpakets ist, dass ab 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt wird.
Diese Maßnahme hat weitreichende Auswirkungen und stellt die Mitarbeiter*innen im Rechnungswesen vor große Aufgaben. Es müssen ggf. umfangreiche Anpassungen in den Stammdaten der Sachkonten und Steuerschlüssel vorgenommen werden, die sich auf die Verbuchung und den umsatzsteuerlichen Bereich auswirken.