Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Update 2023 (eAU)
Erste Erfahrungen sowie Hilfestellungen mit dem Abrufverfahren
Mit diesem Webinar erhalten Sie fachliche und rechtliche Hinweise zum Umgang mit der eAU. Unser Experte führt Sie durch den Gesamtprozess, weist auf Fehlerquellen hin und bietet Lösungsmöglichkeiten an. Bezogen auf Problemfälle wird die Rechtslage dargestellt und die fachlichen Vorgaben erläutert. Praktische Tipps werden für einen fehlerfreien Abruf der Daten und zum Umgang mit Störfällen gegeben. Bewertet werden zudem Zweifelsfälle bei unklarer Sach- und Rechtslage.
- Bewertung der Rechtslage
- Rechtlicher Rahmen für den Abruf von Daten, Informationspflichten der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers
- Wegfall der Nachweispflicht der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers
- neue Feststellungspflicht der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers - Auswertung der Information in der Entgeltabrechnung
- Differenzierung zwischen abruffähigen und nicht abruffähigen Fehlzeiten
- Besonderheit bei PKV-versicherten Arbeitnehmern/-innen
- Erkrankung im Urlaub und Krankschreibungen von Grenzgängern/-innen - Prozess des Abrufes der AU-Daten bei der Krankenkasse
- Für welche Prozesse werden eAU Daten benötigt?
- Abruf nach Krankmeldung – optimaler Zeitpunkt, Abruf bei Folgebescheinigung
- Abruf bei Bezug einer Entgeltersatzleistung (zum Beispiel Krankengeld)
- Abruf bei kurzer stationärer Behandlung, Abruf bei Erkrankung einer Minijobberin bzw. eines Minijobbers
- Umgang mit der „Karenzzeit“ von 3 Tagen, Auswertung der Rückmeldung der Krankenkasse - Umgang mit Störfällen
- Ursachen eines Störfalls
- Prozess bei unzuständiger Krankenkasse einschließlich gesetzlicher Neuerung
- Alternativer Prozess mit einer Bescheinigung nach § 109 SGB IV
Teilnehmerkreis
Das Webinar richtet sich an Anwender/-innen von ADDISON Lohn & Gehalt, SBS Lohn oder SBS Lohn plus®
Fachliche Voraussetzung
Grundkenntnisse in der Lohnabrechnung
Technische Voraussetzung
Internetzugang
Lautsprecher bzw.Headset
oder Telefon
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie: In diesem Webinar zeigen wir keine Umsetzung in unseren Softwareprodukten.
Nach diesem Webinar werden Sie aufgefordert dieses zu bewerten. Ihr Feedback dient dazu, unsere Produkte kontinuierlich zu verbessern.
Lars Maiwald
GKV-Spitzenverband
ca. 180 Minuten
€ 295,- zzgl. USt.
pro Person und Webinar
Zum 01.01.2023 ist die AU-Bescheinigung und damit auch die Nachweispflicht des Arbeitnehmers entfallen. Die benötigten AU-Zeiten können somit nur noch in elektronischer Form bei der Krankenkasse abgerufen werden.
Für die fehlerfreie Nutzung des Abrufverfahrens müssen in der Abrechnungspraxis unterschiedliche Informationen zur erkrankten Mitarbeiterin bzw. zum erkrankten Mitarbeiter berücksichtigt werden. Abhängig vom Krankenversicherungsstatus und der konkreten Lebenslage (z. B. Krankenhausbehandlung) ist zu prüfen, ob ein Abruf möglich ist oder weiterhin Papierbescheinigungen einzuholen sind. Zudem ist in der täglichen Praxis ein sicherer Umgang mit Störfällen gefragt. Meldet die Krankenkasse, dass keine AU-Daten vorliegen, kann entweder der 14-tägige Prüfprozess der Krankenkassen genutzt oder alternativ von der Arbeitnehmerin bzw. vom Arbeitnehmer Bescheinigungen nach § 109 SGB IV eingefordert werden. Für die Anforderung dieser Bescheinigungen sind jedoch praktische und rechtliche Hürden zu beachten.