SBS Lohn I A1-Meldeverfahren
Neues elektronisches Meldeverfahren bei vorübergehender Entsendung
In diesem Webinar geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die unterschiedlichen Antragsarten. Anhand von Praxisbeispielen werden die Voraussetzungen, die melderelevanten Inhalte, die Ablehnungsgründe sowie das Vorgehen innerhalb vom SBS Lohn erläutert.
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Unterschiedliche Antragsarten
- Melderelevante Inhalte sowie Ablehnungsgründe
- Programmhandling
- Sonstige Fragen (z. B. Protokolle, Bescheinigungen)
Teilnehmerkreis
Das Webinar richtet sich an Anwender/-innen von SBS Lohn/SBS Lohn plus®.
Fachliche Voraussetzung
Grundkenntnisse im SBS Lohn/SBS Lohn plus®
Technische Voraussetzung
Internetzugang
Headset bzw. Lautsprecher
oder Telefon
Nach diesem Webinar werden Sie aufgefordert dieses zu bewerten. Ihr Feedback dient dazu, unsere Produkte kontinuierlich zu verbessern.
Erfahrene/r Kundenbereuer/- im SBS Lohn/SBS Lohn plus®
ca. 30 Minuten
€ 60,‐ zzgl. USt.
pro Person und Webinar
Muss ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen vorübergehend ins Ausland, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, durch eine A1-Bescheinigung nachzuweisen, dass das Unternehmen weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge im Inland entrichtet. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet diese Bescheinigung bei jedem Auslandseinsatz mitzuführen. Unter den Begriff Auslandseinsatz fallen auch die Teilnahme an Meetings, Verkaufsgespräche oder kurze Kundenbesuche. Seit 2017 werden in einigen Ländern
(z. B. Frankreich, Österreich) verstärkt Kontrollen durchgeführt und bei Verstößen mit Geldbußen geahndet. Mit einer weiteren Zunahme der Kontrollen, auch in anderen
EU-Ländern, ist zu rechnen.
Für eine Entsendung in das europäische Ausland (inkl. EWR und Schweiz) muss der Arbeitgeber ab 2019 auf maschinellem Weg einen Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung über die Fortgeltung der deutschen Rechtsvorschriften stellen.
Gleiches gilt im Falle einer A1-Ausnahmevereinbarung.
Der SBS Lohn/SBS Lohn plus® bietet schon jetzt die Möglichkeit diese Anträge elektronisch zu stellen.