SBS Lohn | Reisekosten
Tipps für Ihr tägliches Arbeiten
Mit diesem Webinar erhalten Sie Kenntnisse zur Einrichtung notwendiger Lohnarten in Bezug auf die Abrechnung von Reisekosten, einschließlich der Kürzung von Verpflegungsmehraufwendungen bei der Bezahlung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber. Es werden praktische Hinweise zur Erfassung und Auswertung von Dienstreiseabrechnungen mit dem SBS-Lohn Programm aufgezeigt.
- Gesetzliche Grundlagen zur Abrechnung von Reisekosten
- Methodik zu Anlage notwendiger Lohnarten
- Übersicht über die Lohnarten für die Abrechnung von Reisekosten
- Praktische Demonstration zur Erfassung von Reisekosten:
- mit und ohne Mahlzeitenstellung (Bezahlung durch den AG)
- eintägige Dienstreisen, An- und Abreisetage, Zwischentage
- notwendige Korrekturen bei mehr als einer Mahlzeitenstellung durch den Arbeitgeber - Hinweise zur Abrechnung des geldwerten Vorteils von Dienstwagen für Fahrten Wohnung
- 1. Arbeitsstätte (per Automatik über Personalstammdaten bzw. Lohnarten bei Einzelbewertung) - Auswertungen, wie z. B. Darstellung im Lohnformular und der Lohnsteuerbescheinigung, die Dokumentation über Steuerfreie Bezüge (ID261) mit Übersicht der Verpflegungsmehraufwendungen und der Abwesenheitstage (Anlage N bzw. Nachweis für das Finanzamt)
Teilnehmerkreis
Das Webinar richtet sich an Anwender/-innen von SBS Lohn/SBS Lohn plus®.
Fachliche Voraussetzung
Grundkenntnisse zur Lohnabrechnung im Steuerrecht bzw. Sozialrecht sowie praktische Erfahrung in der Lohnabrechnung mit dem Programm SBS Lohn/SBS Lohn plus®
Technische Voraussetzung
Internetzugang
Lautsprecher bzw. Headset
oder Telefon
Erfahrene/r Kundenbetreuer/-in für den SBS Lohn/SBS Lohn plus®
ca. 60 Minuten
€ 75,- zzgl. USt.
pro Person und Webinar
In Verbindung mit der Abrechnung von Dienstreisen bzw. Reisekosten allgemein entsteht die Verpflichtung, diese im Rahmen der Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen (Großbuchstabe „M“ bzw. Zeile 20 „Verpflegungsmehraufwendungen“) auszuweisen.
Darüber hinaus kann für den Arbeitnehmer die Dokumentation Steuerfreie Bezüge zum Nachweis der Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstellt werden.