ADDISON & AKTE | Im Fokus der Betriebsprüfer: Verfahrensdokumentation am Praxisfall für Mitarbeiter ohne theoretische, fachliche Ausführungen
Praktische Umsetzung der Anforderungen gem. GoBD vom 28.11.2019
In diesem Webinar erhalten Sie praxisnah alle wichtigen Informationen zur praktischen Handhabung mit der Software zur Erstellung dieser Dokumentationen.
Anhand der Musterverfahrensdokumentation der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV e.V.) erarbeiten Sie gemeinsam für einen Standardfall die notwendigen Inhalte.
Anhand von Praxisbeispielen in der Software werden Sie optimal vorbereitet, wie verschiedene Szenarien abgebildet werden können.
- Praxisfall in Ihrer Software: Verfahrensdokumentation zur geordneten Belegablage
- Zielsetzung und Überblick
- Organisation und Sicherheit
- Verfahren und Maßnahmen
- Belege originär in Papierform
- Belege gescannt
- Belege originär in digitaler Form
- Mitgeltende Unterlagen - Ablage der Verfahrensdokumentation
Teilnehmerkreis
Das Webinar richtet sich an Anwender/-innen der ADDISON und AKTE Finanzbuchhaltung sowie
von SBS Rewe neo®.
Fachliche Voraussetzung
Grundkenntnisse in der Finanzbuchhaltung
Technische Voraussetzung
Internetzugang
Lautsprecher bzw. Headset
oder Telefon
Nach diesem Webinar werden Sie aufgefordert dieses zu bewerten. Ihr Feedback dient dazu, unsere Produkte kontinuierlich zu verbessern.
Erfahrene/-r Kundenbetreuer/-in aus dem Bereich Finanzbuchhaltung
ca. 60 Minuten
€ 85,- zzgl. USt.
pro Person und Webinar
Webinar für Mitarbeiter, die nur die Umsetzung der Verfahrensdokumentation in der Software durchführen werden.
Die Verfahrensdokumentation ist aufgrund der überarbeiteten GoBD vom 28.11.2019 und der Ausgaben für Überbrückungshilfen zunehmend in den Fokus der Betriebsprüfung gelangt.
Jedes Unternehmen – egal welcher Größe – ist verpflichtet, eine Verfahrens-dokumentation für die Organisation der Buchführung zu haben und diese regelmäßig auf Veränderungen zu überprüfen. Diese Veränderungen sind zu dokumentieren.
Bei Unternehmen, die ihre Buchhaltung an den Steuerberater oder ein externes Buchhaltungsbüro ausgelagert haben, endet die Dokumentationspflicht nicht mit der Abgabe der Unterlagen an den jeweiligen Dienstleister. Auch dieser hat für jeden einzelnen Fall eine entsprechende Dokumentation zu führen.