ADDISON | DIVA II – Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden für ADDISON-Kanzleien
Abruf von Bescheiden, digitale Bescheidprüfung, e-Kommunikation mit der Finanzverwaltung
Die Bekanntgabe von Bescheiden in elektronischer Form ermöglicht einen digitalen Prozess zwischen Kanzlei und Finanzverwaltung und zählt zu den digitalen Arbeitsprozessen innerhalb der Kanzlei. Die Entwicklung von Kanzleien zum digitalen Dienstleister ist ein Prozess, der Mitarbeiter/-innen und Mandant/-innen zunehmend begleiten wird und das DIVA-Verfahren ist dabei ein weiterer Baustein.
Lernen Sie die neuen Möglichkeiten zum Abruf der rechtsgültigen Bescheide kennen und gestalten Sie Ihren digitalen Prozess individuell für Ihre Kanzlei: vom Abruf über die Prüfung bis hin zum Einspruch.
Nutzen Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeiten der elektronischen Nachrichtenübermittlung an die Finanzverwaltung, z. B. um Rechtsbehelfe einzulegen, Einkommensteuerbelege nachzureichen, Anträge auf Anpassungen von Vorauszahlungen zu stellen oder einfache sonstige Informationen und Anträge an das Finanzamt zu senden.
- Voraussetzungen beim Einsatz der Kammer-Vollmachtsdatenbank
- Voraussetzungen und Ablauf beim Einsatz der ELSTER-Vollmachtsdatenbank
- Ablauf des „Bekanntgabe“-Prozesses und Abruf der elektronischen Bescheide
- Workflow digitale Bescheiddatenabholung und digitaler Bescheidabgleich i. V. m. DiVA II
- E-Kommunikation mit der Finanzverwaltung
Teilnehmerkreis
Das Webinar richtet sich an Anwender/-innen der ADDISON-Software
Fachliche Voraussetzung
Praktische Erfahrung mit der ADDISON-Software
Technische Voraussetzung
Internetzugang
Lautsprecher bzw. Headset
oder Telefon
Nach diesem Webinar werden Sie aufgefordert dieses zu bewerten. Ihr Feedback dient dazu, unsere Produkte kontinuierlich zu verbessern.
Erfahrene/r Kundenbetreuer/-in für ADDISON-Software
ca. 90 Minuten
€ 115,- zzgl. USt.
pro Person und Webinar
Elektronische Steuerbescheide – Finanzverwaltung wechselt auf DIVA II
Mit DIVA – Digitaler Verwaltungsakt – bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit, sich Steuerbescheide digital zustellen zu lassen. Es ergeht dann kein Papierbescheid mehr, d. h. dieser elektronisch übermittelte Steuerbescheid ist rechtsverbindlich. Digital heißt, der Steuerbescheid wird als PDF-Datei bereitgestellt. Bereits mit dem DIVA-1-Verfahren hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit geboten, sich Steuerbescheide „digital“ zustellen zu lassen. Hierfür musste eine sogenannte Einmalbekanntgabevollmacht beim Übermitteln der Einkommensteuererklärung mitgeteilt werden. Zu Beginn des Jahres 2023 wurde dieses Verfahren von der Finanzverwaltung auf DIVA II umgestellt.