ADDISON OneClick | eAU ohne Stress für SBS Lohn/SBS Lohn plus®
Die neuen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Self-Services
Wir zeigen Ihnen den komfortablen Ablauf in der Kanzlei, um die Arbeit rund um das Thema eAU zu optimieren. Sie lernen die automatisierten Prozesse zur eAU kennen und nutzen die Vorteile direkt in Ihrem täglichen Arbeitsablauf.
Sie erhalten einen Einblick darüber, wie Ihre Mandantinnen und Mandanten mit Hilfe des Arbeitnehmer-Self-Service eine deutliche Entlastung erhalten.
- Erstellung eines Mandanten-Portals und Aktivierung der Arbeitnehmer-Zugänge für ADDISON OneClick
- Aktivierung und Konfiguration
- Einfache Krankmeldung durch den Arbeitnehmer
- Erfassung und Verwaltung der Krankmeldungen durch den Arbeitgeber
- Erfassung weiterer Abwesenheitstypen (z. B. Kind krank oder Mutterschutz)
- Automatisches Erstellen von eAU-Abfragen sowie automatisches Einlesen der eAU Rückmeldungen
- Übernahme der Abwesenheiten in die Lohnabrechnungen von SBS Lohn/SBS Lohn plus®
- Ausblick mobile Applikationen (Apps)
Teilnehmerkreis
Das Webinar richtet sich an Anwender/-innen von SBS Lohn/ SBS Lohn plus®.
Fachliche Voraussetzung
Grundkenntnisse zur Lohnabrechnung im Steuerrecht bzw. Sozialrecht sowie praktische Erfahrung in der Lohnabrechnung mit dem Programm SBS Lohn/SBS Lohn plus®
Technische Voraussetzung
Internetzugang
Lautsprecher bzw. Headset
oder Telefon
Bitte beachten Sie, dass das Thema ein Bestandteil von ADDISON Lohn online ist und der Einsatz eventuell mit weiteren Aktivierungskosten verbunden ist. Nähere Informationen dazu finden Sie direkt unter hier (Seite 4).
Nach diesem Webinar werden Sie aufgefordert dieses zu bewerten. Ihr Feedback dient dazu, unsere Produkte kontinuierlich zu verbessern.
Erfahrene/-r Kundenbetreuer/-in für ADDISON Lohn online sowie SBS Lohn/SBS Lohn plus®
ca. 90 Minuten
€ 115,- zzgl. MwSt.
pro Person und Webinar
Zum Jahreswechsel löst die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) den analogen gelben Schein ab. Nachdem die Pilotphase verlängert wurde, wird die eAU ab Januar 2023 auch für die Arbeitgeber verpflichtend. Bereits seit Oktober 2021 senden immer mehr vertragsärztliche Arztpraxen, Zahnärzte und Krankenhäuser Arbeitsunfähig-keitsbescheinigungen online an die Krankenkassen. Nun müssen auch die Arbeitgeber den digitalen Weg nehmen.