Das neue digitale Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft und Anzahl der Kinder (DaBPV)
Das neue digitale Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft und Anzahl der Kinder (DaBPV)
Fachliche Einführung für eine erfolgreiche Umsetzung ohne Softwarebezug
Kursbeschreibung
Für die Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrags haben Arbeitgeber und Zahlstellen die Elterneigenschaft und die Anzahl der Kinder festzustellen. Hierzu startet ab dem 01. April 2025 das elektronische Abrufverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), welches ab dem 01. Juli 2025 verpflichtend zu nutzen ist.
Ihr Nutzen
In dieser Schulung erhalten Sie einen optimalen Überblick über die neue Rechtslage und den sich hieraus ergebenden Meldepflichten sowie die die fachlichen Vorgaben zum Abruf. Ebenso weisen wir auf die Grenzen des Verfahrens hin, insbesondere bei Stief- und Adoptivkindern und es werden Lösungsmöglichkeiten für den Umgang mit Problemfällen aufgezeigt. Es werden Praxisempfehlungen bei der Umsetzung des verpflichtenden Abrufs für den gesamten Abrechnungsbestand (Bestandsabfrage) aufgezeigt und es werden Maßnahmen für einen optimalen Prozessablauf vorgestellt
Veranstaltungsform
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Dauer
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Dozent
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Tags
Inhalt
Rechtliche Ausgangslage - Aktuelles (vereinfachtes) Nachweisverfahren - Neue Meldepflichten und Meldefristen ab dem 01.07.2025 - Möglichkeit der freiwilligen Nutzung des Verfahrens ab dem 01.04.2025
Allgemeine Verfahrensgrundsätze - Dialog über DSRV und ZfA zum BZSt – Überblick über das Verfahren - Notwendige Ordnungskriterien (ZfA-Kundennummer, Absendernummer, Steuer-ID, Hauptbetriebsnummer) - Abonnentenmodell – proaktive Rückmeldungen des BZSt
Regelungen zum Ablauf des Verfahrens - Meldeanlässe der Arbeitgeber und Zahlstellen (Anmeldung, Abmeldung, Bestandsabfrage, Historienanfrage) - Meldeanlässe des BZSt - Methodischer Ansatz bei der Angabe der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder in den Rückmeldungen und Auswirkungen auf die Abrechnungspraxis - Hinweise zu besonderen Meldeanlässen (z. B. Wechsel der Hauptbetriebsnummer)
Empfehlungen für die Abrechnungspraxis - Möglichkeit des vorfristigen Abrufs - Nutzung der Vorabbescheinigung bei Gewährung eines Versorgungsbezuges - Fehlerprüfungsverfahren
Fachlicher Hintergrund für die Meldungen des BZSt - Rechtsstatus der Rückmeldungen - Einkommensteuerrechtliche Besonderheiten bei Angabe der Anzahl der Kinder - Rückwirkende Feststellungen während des Abonnements - Abweichungen im Verfahren
Umgang mit Abweichungen - Künftiges Nachweisverfahren im elektronischen Dialog - Ausblick zu Verfahrensoptimierungen
Voraussetzungen
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Sie haben Fragen?
Bei Fragen zu unseren Kursen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie finden hier die wichtigsten Antworten auf die gängigsten Fragen rund um die ADDISON Akademie.
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Was kann ich machen, wenn bei der Anmeldung der Meldung kommt "Kd-Nummer passt nicht zur PLZ"?
Prüfen Sie bitte nochmals sorgfältig, ob Kundennummer und PLZ tatsächlich korrekt eingegeben sind. Bei Kanzleien mit mehreren Niederlassungen könnte die PLZ des Hauptstandortes richtig sein. Sollten Sie jedoch diesbezüglich Fragen haben so können Sie uns auch gerne kontaktieren.
Wie kann ich eine von mir gebuchte Schulung umbuchen oder stornieren?
Drei Tage vor einem Webinar und sieben Tage vor einem Präsenzseminar erhalten alle Angemeldeten eine Mail mit einer Zusage (Terminerinnerung) oder einer Absage. Im Falle der Terminerinnerung finden Sie dort nochmals den Link zur Teilnahme am Webinar. Im Falle einer Absage finden Sie dort weitere Terminvorschläge für die Schulung, die gerade abgesagt wurde. Umbuchungs- oder Stornierungsanfragen richten Sie bitte schriftlich an addison-akademie@wolterskluwer.com