SBS Lohn | Kurzarbeitergeld
Rahmenbedingung und Umsetzung
In diesem Webinar geben wir Ihnen ein Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen inkl. der Änderungen für das Jahr 2021 aufgrund des COVID-19-Virus und die Voraussetzungen zum Thema Kurzarbeit.
Wir zeigen Ihnen, nach welchem Schema das Kurzarbeitergeld berechnet wird und wie sich diesbezüglich das Soll- und Istentgelt zusammensetzt. Auch die notwendigen Lohnarten und deren Steuerungen werden Thema sein.
Was ist im Personalstamm zu erfassen und was gilt es bei den unterschiedlichen Lohnmodellen (z.B. Festlohn und Stundenlohn) zu beachten? Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die Auswertungen und die notwendigen Listen für die Arbeitsagentur bzw. Krankenkassen.
- Kurzüberblick zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
- Erläuterung Berechnungsschema
- Ermittlung Soll- und Istentgelt
- Notwendige Lohnarten und deren Steuerung
- Einstellungen im Personalstamm
- Unterschiede bei Festlohn und Stundenlohn
- Erfassung der Kurzarbeit per Stundenberichtserfassung
- Druck von notwendigen Auswertungen z.B. Kug-Liste für die Arbeitsagentur
- Kug Schnellberechnung (ID 013)
- Nachschlagewerke/Informationen: Fachteil-Handbuch/Internetseiten
- Musterabrechnungen: Hilfe/Anwenderinformationen/Kug-Schnelleinstieg
Teilnehmerkreis
Das Webinar richtet sich an Anwender/-innen von SBS Lohn/SBS Lohn plus®.
Fachliche Voraussetzung
Grundkenntnisse im SBS Lohn/SBS Lohn plus®
Technische Voraussetzung
Internetzugang
Headset bzw. Lautsprecher
oder Telefon
Nach diesem Webinar werden Sie aufgefordert dieses zu bewerten. Ihr Feedback dient dazu, unsere Produkte kontinuierlich zu verbessern.
Erfahrene/r Kundenbetreuer/-in für den SBS Lohn/SBS Lohn plus®
ca. 90 Minuten
€ 115,- zzgl. USt.
pro Person und Webinar
Hauptzweck des Kurzarbeitergeldes ist es, bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer zu ermöglichen und Entlassungen zu vermeiden.
Ab März 2020 hat die Bundesregierung als Reaktion auf die rasante Verbreitung des COVID-19-Virus Änderungen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes auf den Weg gebracht – Gültigkeit bis Dezember 2021.
- Absenkung der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10 %
- Vollständige Erstattung der KUG Beträge, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (Änderungen für 2021 beachten).
Sind die Voraussetzungen dazu gegeben und ist das Kurzarbeitergeld beantragt, gilt es dieses auch im SBS Lohn/SBS Lohn plus® umzusetzen, zu berechnen und die notwendigen KUG-Listen an die Arbeitsagentur/Krankenkassen zu liefern.