SBS Lohn | Entgeltfortzahlungen & SV-Unterbrechungen eAU/AAG/SVU/Verdienstbescheinigungen
Vorgehensweise in der Praxis
In diesem Webinar erhalten Sie praktische Hinweise zur Erfassung von Entgeltfortzahlungen, SV-Unterbrechungen und zur Erstellung der entsprechenden Anträge (AAG/EVB).
Die Bearbeitungsmöglichkeiten sowie die detaillierten Erläuterungen werden mit praxisnahen Beispielen systematisch im Programm dargestellt und die entsprechenden Zusammenhänge aufgezeigt.
- Firmen- und Personalstammdatenfelder – Übersicht
- Darstellung der eAU-Erfassung und Verarbeitung im SBS Lohn/SBS Lohn plus®
- Lohnarten zur Erfassung der Lohnfortzahlung und automatischen Berechnung der Werte bzw. Kürzung der Festbeträge bei SVU
- Berechnung/Erfassung nach Arbeitsstunden – Stundenlohnempfänger/-in
- Berechnung/Erfassung nach Arbeits- oder Kalendertagen – Gehalts- bzw. Festbetragsempfänger/-in
- Vormonatskorrekturen
- SVU für Kinderkranken-/Verletztengeld nach Kalender-/Arbeitstagen und Erfassung der Daten zur Erstellung des Erstattungsantrages mit automatischer Berechnung des Ausfallentgelts - Vorgehensweise bei Beschäftigungsverbot und Mutterschutz
- Methodik der Erstellung/Versendung elektronischer Meldungen
Teilnehmerkreis
Das Webinar richtet sich an Anwender/-innen vom SBS Lohn/SBS Lohn plus®.
Fachliche Voraussetzung
Grundkenntnisse im Steuerrecht bzw. Sozialrecht sowie praktische Erfahrung in der Lohnabrechnung mit dem Programm SBS Lohn/
SBS Lohn plus®
Technische Voraussetzung
Lesen Sie hierzu unsere Systemvoraussetzungen für Webinare und Webinare PLUS
Nach diesem Webinar werden Sie aufgefordert dieses zu bewerten. Ihr Feedback dient dazu, unsere Produkte kontinuierlich zu verbessern.
Erfahrene/-r Kundenbetreuer/-in für den SBS Lohn/SBS Lohn plus®
ca. 180 Minuten
€ 165,‐ zzgl. USt.
pro Person und Webinar
Wir haben dieses Webinar für Sie komplett neu konzipiert und an die aktuellen Bedürfnisse unserer Kundinnen bzw. Kunden angepasst. Dieses Webinar ist die ideale Ergänzung zu unserem SBS Lohn Basis-Webinar bzw. Basis-Seminar.
Kann der/die Arbeitnehmer/-in die Arbeitsleistung nicht erbringen, bleibt die Versicherungspflicht/Mitgliedschaft in der Sozialversicherung ggf. auch ohne Entgeltzahlung erhalten. Als Gründe kommen z. B. Arbeitsunfähigkeit, Erkrankung eines Kindes, Mutterschaft oder weitere Gründe in Betracht.