AKTE | DIVA II – Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden für AKTE-Kanzleien
Abruf von Bescheiden, digitale Bescheidprüfung, e-Kommunikation mit der Finanzverwaltung
Mit der digitalen Bekanntgabe von Bescheiden müssen die Prozesse in den Kanzleien grundlegend verändert und angepasst werden. Da der Bescheid digital zugestellt wird, erfolgen auch der Vermerk im Post- und Fristenbuch, die Bescheidprüfung und eventuelle Rechtsbehelfe nur noch digital.
Lernen Sie die neuen Möglichkeiten zum Abruf der rechtsgültigen Bescheide kennen und gestalten Sie Ihren digitalen Prozess individuell für Ihre Kanzlei: vom Abruf über die Prüfung bis hin zum Einspruch.
- Voraussetzungen beim Einsatz der Kammer-Vollmachtsdatenbank
- Voraussetzungen und Ablauf beim Einsatz der ELSTER-Vollmachtsdatenbank
- Ablauf des „Bekanntgabe“-Prozesses und Abruf der elektronischen Bescheide
- Workflow digitale Bescheiddatenabholung und digitaler Bescheidabgleich i. V. m. DiVA II
- Post- und Fristenbuch
- Bescheidübersicht - e-Kommunikation mit der Finanzverwaltung
Teilnehmerkreis
Das Webinar richtet sich an Anwender/-innen der AKTE-Software
Fachliche Voraussetzung
Praktische Erfahrung mit der AKTE-Software
Technische Voraussetzung
Internetzugang
Lautsprecher bzw. Headset
oder Telefon
Nach diesem Webinar werden Sie aufgefordert dieses zu bewerten. Ihr Feedback dient dazu, unsere Produkte kontinuierlich zu verbessern.
Erfahrene/r Kundenbetreuer/-in für AKTE-Software für AKTE-Software
ca. 60 Minuten
€ 85,- zzgl. USt.
pro Person und Webinar
Mit DIVA, dem Digitalen Verwaltungsakt, bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit, an der digitalen Übermittlung von Steuerbescheiden teilzunehmen. Es ergeht dann somit kein Papierbescheid mehr, d. h. dieser elektronisch übermittelte Steuerbescheid ist rechtsverbindlich und friststartend. Zurzeit werden nur Bescheide der Einkommensteuer unterstützt.
Um am DIVA-II-Verfahren teilzunehmen, müssen diverse Voraussetzungen erfüllt werden. Dem Finanzamt ist die Bekanntgabevollmacht für ein Mandat und dessen Ausübung in digitaler Form mitzuteilen. Das kann entweder über die Kammer-Vollmachtsdatenbank oder über die neue ELSTER-Vollmachtsdatenbank erfolgen.